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Verstanden

Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in Solothurn interessieren und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir bitten Sie, die nachstehenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig durch zu lesen.

1. Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Solothurn Tourismus als Anbieterin / Veranstalterin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Solothurn Tourismus (Verein mit Sitz in 4500 Solothurn, Hauptgasse 69) über Leistungen, bezüglich welche Solothurn Tourismus selbst als Anbieterin / Veranstalterin auftritt (z.B. Stadtführungen, Wochenprogramm Solothurn, etc.). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen beim Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden akzeptiert werden. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer 3 geregelt.

1.2 Solothurn Tourismus als Vermittler von Leistungen Dritter
Vermittelt Solothurn Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Räumlichkeiten für Anlässe, Tickets für Trails oder Events, etc.), kommt der Vertrag zwischen dem jeweiligen Dritten und dem Kunden zustande. An der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen dem Dritten und dem Kunden besteht, ändert sich auch durch eine allfällige Abwicklung des Bestellungsvorgangs durch Solothurn Tourismus nichts. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers, welcher bei den Angeboten ausdrücklich erwähnt wird. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer 11 geregelt.

2. Progressive Web App von Solothurn Tourismus my.solothurn.ch

2.1 Inhalt der Progressive Web App von Solothurn Tourismus
Solothurn Tourismus betreibt die Progressive Web App my.solothurn.ch und bietet auf dieser Seite eigene Leistungen an. Die Seite bietet überdies Dritten die Möglichkeit, deren Leistungen anzubieten.

2.2 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Solothurn Tourismus verwendet alle Sorgfalt, um die Zuverlässigkeit der Informationen, welche auf ihrer Webseite publiziert werden, zu gewährleisten. Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen abgegeben. Weiter kann Solothurn Tourismus keine Verantwortung für ein ununterbrochenes Funktionieren der Webseite oder für die Freiheit des Servers von schädlichen Bestandteilen übernehmen. Jegliche Haftung von Solothurn Tourismus, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Webseite oder deren Benutzung ergeben, ist ausgeschlossen.

2.3 Links
Solothurn Tourismus ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Webseiten Dritter weder verantwortlich noch haftbar. Die Organisation hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Webseiten keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Webseiten erfolgt auf Risiko des Kunden.

3. Solothurn Tourismus als Veranstalterin / Anbieterin

3.1 Solothurn Tourismus als Veranstalterin
Tritt Solothurn Tourismus als Veranstalterin von Angeboten wie Stadtführungen, oder Wochenprogramm auf, kommt der Vertrag zwischen Solothurn Tourismus und dem Kunden zustande.

3.2 Zustandekommen des Vertrages mit Solothurn Tourismus
Die Angebote auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln von Solothurn Tourismus stellen unverbindliche Offerten dar (Einladung zur Offertenstellung). Mit der Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon, durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet der Kunde Solothurn Tourismus ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB von Solothurn Tourismus sowie die Annullationsbedingungen. Wird der Eingang der Bestellung dem Kunden in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht), so stellt diese Empfangsbestätigung noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Solothurn Tourismus das Angebot des Kunden annimmt und ihm die Bestellung ausdrücklich bestätigt.
Hat der Kunde telefonisch, schriftlich, per E-Mail
oder durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die Antwort von Solothurn Tourismus das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme der Offerte durch den Kunden zustande.

3.3 Vertragserfüllung und Annullation
Solothurn Tourismus verpflichtet sich, vertragsgegenständliche Leistungen korrekt zu erfüllen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei von der Organisation angebotenen Veranstaltungen nicht zwingend auf verspätete Teilnehmer gewartet wird; das ist keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages durch Solothurn Tourismus zu werten.
Wird die Leistung nach Abschluss des Vertrages aus Gründen, welche Solothurn Tourismus allein zu verantworten hat, unmöglich, resp. durch Solothurn Tourismus annulliert, werden vom Kunden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls noch offene Forderungen von Solothurn Tourismus gegenüber dem Kunden aus der annullierten Buchung werden storniert.
Wird die Leistung aus Gründen, welche Solothurn Tourismus nicht zu verantworten hat, unmöglich, resp. durch Solothurn Tourismus annulliert, besteht seitens Solothurn Tourismus keine Verpflichtung auf Rückvergütung.
Für die finanziellen Konsequenzen einer Annullierung der Leistung durch den Kunden sind den aufgeführten Annullationsbedingungen von Solothurn Tourismus massgeblich, welche vom Kunden bei der Bestellung akzeptiert werden müssen.

3.4 Haftung von Solothurn Tourismus
Solothurn Tourismus haftet in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen sie als Veranstalterin / Anbieterin auftritt, lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Solothurn Tourismus haftet in keinem Fall für Selbstverschulden des Kunden und für Drittverschulden. Die Haftung für entgangenen Gewinn
oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird überdies die Haftung, welche sich aus dem Zugriff auf Elemente der Webseite solothurn-city.ch oder deren Benutzung ergibt.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch Solothurn Tourismus durchgeführt werden, alleine verantwortlich.

3.5 Verkauf von Merchandising-Artikeln durch Solothurn Tourismus
Der Verkauf von Merchandising-Artikeln durch Solothurn Tourismus richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Kauf (OR 184ff).

3.6 Verkauf von Stadtführungen durch Solothurn Tourismus
Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1. bis 4. gelten für die durch Solothurn Tourismus organisierten Stadtführungen sowie folgende Bedingungen: 

3.6.1 Buchen einer Stadtführung bei Solothurn Tourismus
Bei telefonischen Buchungen gilt Ihr Wort, bei schriftlichen Bestellungen Ihre Unterschrift oder Ihr Mail als Bestätigung.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Gruppenführungen
Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte. RSOT behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2 Öffentliche Führungen
Sämtliche Tickets sind nicht rückerstattbar. RSOT behält sich aufgrund von Mindestteilnehmerzahlen und höherer Gewalt vor, öffentliche Führungen abzusagen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch. Die Tickets können im Tourist Office bar und mit Kreditkarte oder online mit Kreditkarte bezahlt werden.

5. Gruppengrösse

5.1. Die maximale Gruppengrösse pro Stadtführung beträgt 25 Personen.

5.2. Falls unangemeldet mehr als 25 Personen an einer Stadtführung teilnehmen, verrechnen wir Ihnen zusätzlich den Preis für eine zweite Stadtführung.

5.3. Ab der 4. Gruppe gewähren wir Rabatt. Rabatte sind nicht kumulierbar.

6.  Annullation oder Verschiebung

6.1. Falls Sie Ihre Stadtführung absagen oder verschieben müssen, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich telefonisch oder schriftlich.

6.2. Wünschen Sie innerhalb der letzten Woche eine Verschiebung (Datumsänderung) der Stadtführung verrechnen wir Ihnen CHF 30.00 pro Auftrag.

6.3. Nach Versand unserer schriftlichen Bestätigung verrechnen wir für die Stornierung der Stadtführung mindestens CHF 50.00 pro Auftrag.

6.4. Wollen oder müssen Sie später als 11 Tage vor der Stadtführung von Ihrer Buchung zurücktreten, so entstehen Ihnen, sofern nicht anders vereinbart, folgende Kosten:

  • 10 bis 3 Tage vor der Stadtführung 50% des Rechnungsbetrages.
  • Ab 2 Tagevor der Stadtführung oder Nichterscheinen der Gruppe 100% des Rechnungsbetrages.

6.5. Bei Verspätung der Gruppe verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend. Die Wartezeit unserer Stadtführer/Innen vor Ort beträgt maximal 30 Minuten. 100% des Rechnungsbetrages bleibt dennoch geschuldet.

6.6. Die Stadtführung findet bei jeder Witterung statt.

7. Programmänderung oder Annullierung einer Stadtführung durch RSOT

7.1. Aus nicht voraussehbaren Gründen kann eine Stadtführung Änderungen erfahren. In diesem Fall ist RSOT um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Bei Ereignissen höherer Gewalt kann RSOT eine Führung absagen. In diesem Fall erhalten Sie den bereits bezahlten Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

8. Unfall oder Diebstahl
RSOT übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Unfall während einer Führung.

9. Unzufrieden während einer Stadtführung

9.1. Bitte richten Sie allfällige Beanstandungen, wenn immer möglich während der Stadtführung an die Stadtführerin oder den Stadtführer. Diese werden sich um die Behebung des Mangels bemühen. Sollte es trotzdem zu Ausfällen von versprochenen Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert gegenüber der Ausschreibung bedeuten, so haften wir dafür maximal im Umfang des vereinbarten Preises.

9.2. Die Stadtführerin / der Stadtführer ist jedoch nicht berechtigt im Namen von RSOT Ansprüche anzuerkennen. Richten Sie Ihre Reklamation bitte innerhalb von 4 Wochen schriftlich an RSOT.

10. Verkauf von Pauschalangeboten durch Solothurn Tourismus
Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1. bis 4. gelten für die durch Solothurn Tourismus verkauften Pauschalangebote folgende Bedingungen:

10.1 Pauschalangebot
Ein Pauschalangebot liegt vor, wenn die Unterkunft (mind. eine Übernachtung) zusammen mit einer anderen touristischen Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten wird.

10.2 Zahlungsbedingungen
Im Rahmen eines Pauschalangebots ist die Vorauszahlung des Pauschalangebotspreises bei Vertragsabschluss fällig. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken und inklusive MwSt. Die gesetzliche Kurtaxe pro Person und pro Nacht wird zum Übernachtungspreis hinzugerechnet. Das Rechnung für den Übernachtungspreis und die Kurtaxe wird direkt im Hotel beglichen. Die Kreditkartedaten werden bei der Buchung als Garantie hinterlegt.

10.3 Annullationskosten
Bei einer Annullierung durch den Kunden werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Nichtantreten eines Pauschalangebots (no show): 100%
  • 0 bis 2 Tage vor der Übernachtung: 100%
  • bis 3 vor 10 der Übernachtung: 75%

Im Falle einer Verhinderung kann grundsätzlich eine Ersatzperson benannt werden, die das Arrangement zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Vorausgesetzt ist, dass die Ersatzperson solidarisch für den Produktpreis einsteht und die am Pauschalangebot beteiligten Leistungserbringer (z.B. Hotels, Eventorganisatoren, etc.) diese Änderung akzeptieren.

10.4 Programmänderungen und Annullierung des Pauschalangebots durch den Veranstalter
Aus nicht voraussehbaren Umständen kann das Pauschalangebot Änderungen erfahren. In diesem Fall ist Solothurn Tourismus nach Kräften um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Ein allfälliger Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen wird vergütet, sofern Solothurn Tourismus oder ein Leistungserbringer ein Verschulden gemäss 11. trifft. Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks etc.), behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann Solothurn Tourismus das Angebot annullieren. Wird das Angebot vor Reiseantritt durch Solothurn Tourismus annulliert, wird der bereits bezahlte Pauschalangebotspreis zurückerstattet.

10.5 Beanstandungen
Entspricht das Pauschalangebot nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht daraus ein Schaden, muss der entsprechende Mangel oder Schaden unverzüglich beim betreffenden Leistungserbringer beanstandet werden. Konnte keine geeignete Lösung beim Leistungserbringer vor Ort gefunden und der Mangel somit nicht oder nur ungenügend behoben werden, so ist eine entsprechende schriftliche Beanstandung bis spätestens 30 Tage nach vertraglich vereinbartem Ende des Angebots bei Solothurn Tourismus einzureichen. Bei einer Unterlassung der Beanstandung beim Leistungserbringer vor Ort oder dem Nichteinhalten der Frist zur schriftlichen Beanstandung bei Solothurn Tourismus erlöschen alle Ansprüche ohne weitere Konsequenzen.

11. Vermittlung von Leistungen Dritter

11.1 Dritter als Veranstalter und Vertragspartner des Kunden
Vermittelt Solothurn Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelzimmer, Transfers, Rahmenprogramme etc.), kommt der Vertrag über die inhaltliche Leistung des Dritten zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Solothurn Tourismus gilt nicht als Vertragspartei. Die Leistungen Dritter unterliegen den Vertragsbedingungen des Leistungserbringers.

11.2 Zustandekommen des Vertrages mit dem Dritten
Die Angebote von Dritten auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln von Solothurn Tourismus sind als unverbindliche Offerten des Dritten zu betrachten. Mit seiner Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon, durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet der Kunde dem Dritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB von Solothurn Tourismus sowie die Stornierungsbedingungen des Dritten. Wird der Eingang der Bestellung dem Kunden in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht), so stellt diese Empfangsbestätigung noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Dritten kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden angenommen und ihm die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird.
Hat der Kunde durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die eingehende Antwort das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss mit dem Dritten dar. Der Vertrag mit dem Dritten kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme durch den Kunden zustande.

11.3 Vertragserfüllung und Annullation
Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich der Dritten als Vertragspartner des Kunden zuständig. Massgeblich sind die Vertragsbedingungen des Dritten. Solothurn Tourismus leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch den Dritten. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich und umgehend an den Dritten zu richten.
Im Falle einer Annullation gelten die AGB bzw. die Stornierungsbedingungen des Dritten.

11.4 Haftungsausschluss
Solothurn Tourismus haftet in keinem Fall für Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistung des Dritten entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an den Dritten zu richten.

11.5 Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung der bezogenen Leistung wird vom jeweiligen Dritten direkt in Rechnung gestellt. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher MWST.

12. Gruppenanlässe mit Übernachtung
Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1. bis 5. gelten für von Solothurn Tourismus vermittelte Unterkünfte für Gruppen folgende Bedingungen:

12.1 Annullationskosten
Zusätzlich zu allfälligen Annullationskosten gemäss den Stornierungsbedingungen Dritter erhebt Solothurn Tourismus in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.

13. Koordination von Zimmerkontingenten
Für Anlässe, bei welchen Solothurn Tourismus die Koordination und Bewirtschaftung von Zimmerkontingenten übernimmt (Abrufkontingente), wird eine Servicegebühr in der Höhe von CHF 750 pro Auftrag erhoben. In dieser Gebühr ist die Koordination mit den Hotels, die Ausstellung der Verträge und die Erstellung eines Online-Reservationslinks für die Webseite des Veranstalters enthalten.

13. Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte

Der gesamte Inhalt der Webseite solothurn-city.ch sowie der Inhalt des Newsletters, welcher abonniert werden kann, ist urheberrechtlich geschützt. Eigentümer der geschützten Elemente sind entweder Solothurn Tourismus oder Dritte, welche einer Nutzung der Elemente durch Solothurn Tourismus zugestimmt haben. Den Besuchern der Webseite wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Webseite oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten.
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Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren oder Benutzen der Webseite solothurn-city.ch für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Solothurn Tourismus untersagt.

14. Datenschutz
Region Solothurn Tourismus verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung von Solothurn Tourismus verwiesen.

15. Gemeinsame Schlussbestimmungen

15.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.

15.2 Anpassung dieser AGB
Solothurn Tourismus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf solothurn-city.ch publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version.

8.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen Solothurn Tourismus und dem Kunden ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorbehältlich eines zwingenden Gerichtsstandes sind für Streitigkeiten zwischen Solothurn Tourismus und dem Kunden die Gerichte am Sitz von Solothurn Tourismus zuständig.

Solothurn, 13. Juni 2023

Solothurn

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